Rechtsprechung
   BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,9316
BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81 (https://dejure.org/1981,9316)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81 (https://dejure.org/1981,9316)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 1981 - BReg. 2 Z 32/81 (https://dejure.org/1981,9316)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,9316) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; Übernahme; Kosten; Erwerber; Verkauf; Festsetzung; Geschäftswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 4149/81
  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1981, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Auch das Bayerische Oberste Landesgericht habe in seiner einschlägigen Entscheidung vom 31.1.1980 (BReg. 2 Z 24/79) den Geschäftswert in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen in Höhe des Kaufpreises festgesetzt.

    Durch die Vorschrift des § 12 WEG sollen die Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß Wohnungseigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34).

    2 Z 24/79">2 Z 24/79 hat der Senat in Fällen, in denen es ebenfalls um die gerichtliche Verpflichtung von Verwaltern nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG zur Erteilung der Zustimmung zu Veräußerungsverträgen ging, den Geschäftswert - allerdings ohne nähere Begründung - jeweils in Höhe der Kaufpreise festgesetzt (insoweit in BayObLGZ 1977, 40 und 1980, 29 nicht mit veröffentlicht).

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Durch die Vorschrift des § 12 WEG sollen die Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß Wohnungseigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34).

    2 Z 24/79">2 Z 24/79 hat der Senat in Fällen, in denen es ebenfalls um die gerichtliche Verpflichtung von Verwaltern nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG zur Erteilung der Zustimmung zu Veräußerungsverträgen ging, den Geschäftswert - allerdings ohne nähere Begründung - jeweils in Höhe der Kaufpreise festgesetzt (insoweit in BayObLGZ 1977, 40 und 1980, 29 nicht mit veröffentlicht).

  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Es kann dahinstehen, ob der Erwerber G. als werdender Eigentümer (zu seinen Gunsten ist eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen; Nutzungen und Lasten gehen ab 1.7.1981 auf ihn über) im allgemeinen bereits als Beteiligter i.S. des § 43 Abs. 4 WEG an Wohnungseigentumsverfahren in bezug auf die hier in Frage stehende Wohnanlage angesehen werden könnte (vgl. dazu BayObLGZ 1981, 50/54).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Zu dieser Zeit war der Beschluß des Landgerichts vom 9.4.1981 bereits an die Antragsgegnerin hinausgegeben worden, mit der Folge, daß der Schriftsatz vom Landgericht nicht mehr berücksichtigt werden konnte (BayObLGZ 1980, 378/380 f.; die Hinausgabe an die Antragstellerin wurde dann durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt).
  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Ist eine Vereinbarung gemäß § 12 Abs. 1 WEG getroffen (eine Regelung in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung steht dem gleich; § 8 Abs. 2 , § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1980, 154/158 m.w.Nachw.), so ist eine Veräußerung des Wohnungseigentums und ein Vertrag, durch den sich der Wohnungseigentümer zu einer solchen Veräußerung verpflichtet, unwirksam, solange nicht die erforderliche Zustimmung erteilt ist ( § 12 Abs. 3 Satz 1 WEG ).
  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Es kommt dabei wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung (hier: über die Verpflichtung zur Verwalterzustimmung) für und gegen alle Beteiligten ( § 45 Abs. 2 Satz 2 BGB ) auf das Interesse aller Beteiligten, also sämtlicher Wohnungseigentümer und des Verwalters an (§ 43 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 WEG; BayObLG Rpfleger 1975, 98; 1979, 386; BayObLGZ 1976, 225/226; 1979, 312/314; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 8, Palandt BGB 40. Aufl. Anm. 2. je zu § 48 WEG ).
  • OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79

    Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    cc) In Fortführung seiner oben erwähnten Rechtsprechung zum Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 5 ErbbauVO hat das Oberlandesgericht Hamm ferner entschieden, daß auch der Geschäftswert für die Beurkundung der Zustimmung des Verwalters gemäß § 12 WEG nach § 30 Abs. 1 KostO zu bemessen sei (DNotZ 1980, 772 = JurBüro 1980, 749 mit abl. Anm. Mümmler = MittBayNot 1981, 92 mit abl. Redaktionsanmerkung; dem OLG Hamm zustimmend: Rohs/Wedewer § 30 Anm. II a Nr. 9 b - S. 368a f. - a.A. Prüfungsabteilung der Notarkasse MittBayNot 1976, 8/10 Nr. 6).
  • BayObLG, 03.07.1964 - BReg. 2 Z 90/64

    Grundbuch; Grundstück; Grundstückseigentum; Miteigentum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
    Denn solange die Zustimmung nicht gegeben war, war der Veräußerungsvertrag nach § 12 Abs. 3 Satz 1 WEG schwebend unwirksam und konnte - abgesehen von der Eintragung einer Vormerkung (BayObLGZ 1964, 237/238 f.) - im Grundbuch nicht vollzogen werden (BayObLGZ 1980.331/335; Bärmann/Pick/Merle RdNrn. 41, 47, Palandt Anm. 4 a, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 6, je zu § 12 WEG).
  • BayObLG, 29.01.1982 - BReg. 2 Z 50/81

    Zur WEG-Verwalterzustimmung bei Erbauseinandersetzung

    Eine entsprechende Regelung in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung steht einer Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 WEG gleich ( § 8 Abs. 2, § 5 Abs. 4 WEG ; BayObLGZ 1980, 154/158; 1981, 202/203 f. [Leitsatz in …

    Soweit demnach die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, ist eine Veräußerung des Wohnungseigentums schwebend unwirksam, solange die Zustimmung nicht erteilt (oder nicht verweigert) ist ( § 12 Abs. 3 Satz 1 WEG ; BayObLGZ 1980, 331/335 [ = MittBayNot 1981, 27]; 1981, 202/204; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 12 Rdnr. 41).

  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2018 - 9 S 88/17

    Keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte auf das Interesse aller Beteiligten an (vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 2Z BR 48/95

    Aufgaben des Verwaltungsbeirats

    Wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 S. 2 WEG ) kommt es bei der Bemessung des Geschäftswerts auf das Interesse aller Beteiligten an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; Bärmann/Pick/Mehrle WEG 6. Aufl. § 48 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht